BESTIMMUNGEN

Masuren-Bucht

ORDNUNGSGEMÄSS

FERIENHAUSVERMIETUNG IM RESORT MAZURSKA ZATOKA IN ŁUKTA

Unsere Hausordnung dient der Gewährleistung eines ruhigen und sicheren Aufenthalts unserer Gäste auf dem Gelände des Ferienorts Mazurska Zatoka. Mit der Buchung eines Aufenthalts in unserer Anlage erkennen die Gäste die Bestimmungen dieser Hausordnung an.

  1. Die Hausordnung regelt die Bedingungen für die Anmietung von Ferienhäusern und den Aufenthalt von Gästen auf dem Gelände des Ferienorts Mazurska Zatoka in Łukta und stellt einen Vertrag zwischen dem Ferienort und dem Gast des Objekts dar, der durch die Vornahme einer Reservierung durch den Gast zustande kommt.
  2. Die Hausordnung gilt für alle Gäste auf dem Gelände des Ferienortes.
  3. Der Aufenthaltstermin ist telefonisch unter der Nummer +48 575 396 558 oder per E-Mail mit der Rezeption unseres Resorts abzustimmen: rezerwacja@mazurskazatoka.pl.
  4. Die Zimmerstunde in den Häuschen beginnt am ersten Tag um 15:00 Uhr und endet am letzten Tag des Aufenthalts um 10:00 Uhr.
    • Check-in von 15:00 bis 20:00 Uhr.
    • Check-out bis 10:00 Uhr.
  5. Die Verlängerung der Hotelübernachtung ist an der Rezeption abzusprechen. Die Verlängerung der Übernachtung ist mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden.
  6. Der Gast bestimmt die Aufenthaltsdauer bei der Anmietung des Ferienhauses und es wird davon ausgegangen, dass er für diesen Zeitraum darin verbleibt; bei einer Verkürzung der Aufenthaltsdauer erfolgt keine Rückerstattung der Zahlung für den Aufenthalt.
  7. Mazurska Zatoka ist kein Hotel. Die Rezeption ist nur zu bestimmten Zeiten besetzt. Anreisen außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption müssen mindestens einen Tag im Voraus individuell mit der Rezeption abgestimmt werden.
  8. Zur Sicherung der Buchung ist vor der Anreise eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtkosten für die Unterkunft/den Aufenthalt erforderlich.
  9. Die Anzahlung ist innerhalb von zwei (2) Tagen ab dem Zeitpunkt der Buchung auf das vom Erholungsheim angegebene Bankkonto zu entrichten, sofern bei der Buchung nicht anders mit der Rezeption vereinbart.
  10. Die Anzahlung beträgt 100% der Gesamtkosten des Aufenthalts und ist zum Zeitpunkt der Buchung, einen oder zwei Tage vor der Anreise, zu leisten.
  11. Bei einem vollständigen Rücktrit des Gastes vom Aufenthalt wird die gezahlte Anzahlung nicht erstattet.
  12. Jede nicht in Anspruch genommene Reservierung (Nichtanreise des Gastes im Resort am vorgesehenen Tag des Beginns des Aufenthalts) berechtigt das Resort einseitig zur Kündigung des mit dem Gast geschlossenen Vertrages, d. h. zur Stornierung der Reservierung, mit der Möglichkeit, den Ersatz aller dadurch entstandenen Kosten zu verlangen. Die vom Gast für den gebuchten Aufenthalt gezahlte Anzahlung, die auf diese Weise nicht zustande gekommen ist, wird nicht erstattet.
  13. Kinder bis zum vollendeten dritten (3.) Lebensjahr wohnen im Hotel kostenlos, sofern sie im Bett der Eltern schlafen. Für alle anderen Kinder (d. h. über 3 Jahre) wird der Aufenthalt genauso berechnet wie für Erwachsene.
  14. Nach vorheriger Absprache mit der Rezeption sind ein Reisebett für Kleinkinder und Bettwäsche (gegen Aufpreis und nach Verfügbarkeit) erhältlich.
  15. Im Resort dürfen Haustiere (bis 5 kg) nach vorheriger Genehmigung durch den Resortmanager gemäß der Haustierordnung im Mazurska Zatoka Resort & Spa untergebracht werden.
  16. In den Ferienhäusern ist verboten:
    • des Herausnehmens/Wegetragens von Gegenständen, die zur Ausstattung des Häuschens gehören (z. B. Möbel, Bettwäsche, Handtücher, Küchengeschirr usw.) aus demselben,
    • das eigenständige Umstellen von Möbeln im Ferienhaus oder das Vornahmen jeglicher Änderungen an der Inneneinrichtung der Ferienhäuser,
    • das Zurücklassen von unter Spannung stehenden elektrischen Leitungen und Geräten ohne Aufsicht,
    • die Verwendung von Elektrogeräten mit hoher Leistung, die nicht zur Standardausstattung des Hauses gehören (z. B. eigene Herde, Heizgeräte, Akkumulatoren usw.),
    • des Grillens auf Holzduschen oder nicht dafür vorgesehenen Plätzen,
    • Auf dem Gelände des Zentrums gilt ein absolutes Verbot, eigenständig Feuer zu machen.,
    • In allen Ferienhäusern gilt ein striktes Rauchverbot sowie das Verbot von offenem Feuer (E-Zigaretten, elektrische Zigaretten und ähnliches). Die Gebühr für die Geruchsbildbeseitigung im Ferienhaus beträgt 1200 PLN. Raucher werden gebeten, auf die Terrasse oder in dafür vorgesehene Bereiche zu gehen und Aschenbecher zu benutzen. ! In den Ferienhäusern befinden sich Rauchmelder. In allen Ferienhäusern ist das Braten von Fisch oder die Zubereitung anderer Speisen, deren Gerüche störend sind, verboten! Die Gebühr für die Geruchsbildbeseitigung im Ferienhaus beträgt 1200 PLN.
    • Auf dem Gelände des Zentrums ist jegliche Art von Handel, Glücksspiel, Werbe- und Reklameaktivitäten ohne die Zustimmung des Eigentümers des Zentrums verboten.
  17. Für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Gelände ist der Elternteil/Erziehungsberechtigte verantwortlich. Kinder und Jugendliche müssen sich während ihres Aufenthalts im Resort ständig unter Aufsicht von Betreuern befinden (insbesondere in der Nähe des Sees, des Stegs, des Strandes, des Swimmingpools und der Grillhütte). Erziehungsberechtigte haften für alle Schäden, die durch das Handeln von Kindern entstehen.
  18. Gäste tragen die volle finanzielle Verantwortung für alle Arten von Beschädigungen und Zerstörungen von Gegenständen, Ausstattung und technischen Geräten des Ferienhauses oder der Anlage, die durch ihr Verschulden entstehen. Das gesamte Gelände der Anlage ist videoüberwacht.
  19. Für die in den Häusern oder auf dem Gelände der Anlage zurückgelassenen Gegenstände der Gäste übernimmt der Eigentümer keine Haftung.
  20. Auf dem Gelände der Anlage befindet sich ein Parkplatz für Gäste. Der Parkplatz ist unbewacht und kostenlos für ein Auto pro Apartment. Für jedes weitere Auto im Apartment ist der Parkplatz kostenpflichtig. Der Eigentümer der Anlage übernimmt keine Haftung für auf dem Gelände abgestellte Fahrzeuge oder darin befindliches Eigentum. Autos dürfen nur auf dem Parkplatz geparkt werden.
  21. Kraftfahrzeuge und Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Stellen zu parken. Auf dem Gelände des Ferienparks gilt Einrichtungsverkehr sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.
  22. Die Voraussetzung für den Check-in des Gastes ist die Vorlage eines Lichtbildausweises beim Rezeptionsmitarbeiter sowie die Unterzeichnung der Meldekarte durch den Gast. Mit der Unterzeichnung der Meldekarte erklärt der Gast, dass er die Bestimmungen dieser Hausordnung zur Kenntnis genommen hat und diese akzeptiert.
  23. Die Schlüsselübergabe für das Ferienhaus erfolgt direkt an der Rezeption nach dem Check-in der Gäste in der Anlage. Im Falle des Verlusts der Hausschlüssel ist der Gast verpflichtet, eine Gebühr von 100 PLN zu entrichten.
  24. Am Tag der Ankunft ist der Gast verpflichtet, die Kurtaxe für alle im gemieteten Ferienhaus untergebrachten Personen zu entrichten. Die Kurtaxe ist in bar zu zahlen.
  25. Am Tag der Ankunft erheben wir (gegen Quittung) eine kaubare Kaution in Höhe von 500 PLN in bar zur Deckung eventueller Schäden im Ferienhaus oder in der Anlage. Die Kaution wird am Tag der Abreise der Gäste nach vorheriger Überprüfung des Apartments durch das Personal der Anlage in voller Höhe zurückerstattet, sofern im Ferienhaus (oder auf dem Gelände der Anlage) keine Schäden/Beschädigungen durch Verschulden der Gäste entstanden sind.
  26. Die Anzahl der Personen im Ferienhaus muss der bei der Buchung angegebenen Anzahl von Personen entsprechen. Im Ferienhaus können maximal 4 Erwachsene und 2 Kinder untergebracht werden.
  27. Der Aufenthalt von Dritten (die nicht in der Reservierung eingeschlossen sind) in den Ferienhäusern und auf dem Gelände der Anlage ist untersagt. Eventuelle Besuche z. B. von Familienmitgliedern müssen vorher mit der Rezeption abgesprochen werden.
  28. Die in der Unterkunft gemeldete Person trägt die volle Verantwortung für die sich mit ihr aufhaltenden Personen.
  29. Die Gäste des Resorts sind verpflichtet, die Brandschutzbestimmungen, die allgemeinen Sicherheitsregeln (einschließlich der Regeln für den Aufenthalt am und im Wasser) einzuhalten, und haften für alle während ihres Aufenthalts in der Anlage verursachten Schäden.
  30. Der Eigentümer der Anlage haftet nicht für einen eventuellen Wasserausfall, der durch den Ausfall der Wasserversorgung aus dem städtischen Wassernetz verursacht wird, oder für einen Stromausfall, der durch einen Defekt im Stromnetz verursacht wird.
  31. Auf dem Gelände der Anlage gilt von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr des folgenden Tages die NACHTRUHE, mit Ausnahme von Veranstaltungen, die von der Anlage selbst organisiert und geplant werden.
  32. Auf dem Gelände des Resorts veranstalten wir grundsätzlich KEINE Junggesellenabschiede, Junggesellinnenabschiede, Teambuilding-Events, laute Geburtstage oder andere Versammlungen/Feiern, die die ruhige Erholung unserer Gäste in irgendeiner Weise stören oder gegen unsere Hausordnung verstoßen könnten.
  33. Ein ruhiger, kultivierter und sicherer Aufenthalt unserer Gäste hat für uns Priorität. Das Verhalten der Gäste auf dem Gelände und innerhalb der Ferienhäuser darf den Alltag und die Erholung der Gäste in den benachbarten Häusern nicht stören. Der Eigentümer kann einer Person, die gegen diese Regel verstößt, die weitere Erbringung von Leistungen verweigern (einschließlich des Verweises von der Anlage).
  34. In jedem Ferienhaus befinden sich: ein Wohnzimmer mit Kochnische, zwei Schlafzimmer, ein Badezimmer mit Toilette und Dusche. Im Wohnzimmer gibt es ein Schlafsofa, einen Tisch mit 4 Stühlen sowie einen Fernseher. Auf der Terrasse befinden sich ein Terrassentisch und 4 Stühle. In den Schlafzimmern stehen Betten, Nachttische, Nachttischlampen und Kleiderschränke. Die Kochnische ist mit Schränken, einem Kochfeld, einem Kühlschrank und einer Spüle ausgestattet. Die Küche ist vollständig mit allen notwendigen Utensilien zum Kochen und Essen ausgestattet. Im Haus gibt es Glasfaser-Internet, eine Klimaanlage mit Heizfunktion, einen Heizkörper im Badezimmer sowie Außenrollos. In jedem Haus sind weiße Bettwäsche, weiße Handtücher, Toilettenpapier, Flüssigseife für die Hände, ein Haartrockner, ein Wäscheständer, ein Wasserkocher mit einem Willkommenspaket aus Kaffee und Tee sowie Reinigungsutensilien vorhanden.
  35. Nach Erhalt der Schlüssel für das Ferienhaus wird der eingecheckte Gast für das Ferienhaus und die ihm zur Nutzung überlassene Ausstattung materiell verantwortlich. Unmittelbar nach dem Betreten des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, den tatsächlichen Zustand der Ausstattung zu überprüfen.
  36. Während des Aufenthalts der Gäste betreten wir die Ferienhäuser nicht, um sie zu reinigen, die Bettwäsche oder Handtücher zu wechseln oder den Müll herauszubringen. Der Müllcontainer befindet sich auf dem Gelände der Anlage und Reinigungsutensilien sind im Ferienhaus vorhanden.
  37. Vor dem Verlassen der Anlage (vor dem Check-out) ist das Ferienhaus in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, d. h. insbesondere bitten wir darum, den Müll zu entsorgen (Mülltonnen befinden sich auf dem Gelände der Anlage), den Kühlschrank zu leeren, das Geschirr abzuwaschen und das Ferienhaus in einem allgemeinen ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
  38. Am Tag der Abreise übergeben die Gäste die Ferienhäuser dem Eigentümer / Mitarbeiter der Anlage (einschließlich der Schlüssel), informieren selbst über eventuell entstandene Schäden und gleichen diese finanziell aus.
  39. Bei technischen Mängeln im Apartment wird der Gast gebeten, diese unverzüglich dem Eigentümer oder den Mitarbeitern der Anlage zu melden, um eine entsprechende Reaktion und sofortige Maßnahmen zu ermöglichen.
  40. Die in den Häuschen befindlichen Handtücher (weiße Handtücher) dürfen nicht aus den Häuschen mitgenommen werden. Insbesondere ist es verboten, sie zum Pool, in die Sauna, zum Whirlpool und an den Strand mitzunehmen (bei Beschädigung oder schwerer Verschmutzung eines Handtuchs wird eine Gebühr erhoben – Abzug von der Kaution in Höhe von 50 PLN pro Handtuch). Gäste können an den o. g. Orten ihre eigenen Strandtücher verwenden oder Poolhandtücher an der Rezeption ausleihen (gegen eine zusätzliche Gebühr).
  41. Die Sauna mit holzbeheiztem Badefass und der Whirlpool können nach vorheriger Reservierung an der Rezeption je nach Verfügbarkeit gemietet werden. Die Preisliste für die Spa-Angebote ist an der Rezeption erhältlich.
  42. Auf Wunsch der Gäste besteht die Möglichkeit (gegen Aufpreis – Preisliste an der Rezeption erhältlich):
    • Wechsel von Handtüchern und Bettwäsche in den Ferienhäusern (großes Handtuch, kleines Handtuch, Bettwäscheset),
    • Waschen (+ Trocknen) auf Wunsch,
    • Verleih von Bademänteln oder Poolhandtüchern,
    • Buchungen der Ferienhausreinigung,
  43. Das Zentrum Mazurska Zatoka behält sich das Recht vor, die Beherbergung von Personen zu verweigern, die:
    • die unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehen,
    • die sich aggressiv oder in einer allgemein als vulgär geltenden Weise verhalten,
    • die die Hotelleitung nicht über die Organisation von Veranstaltungen im Hotel (z. B. Junggesellenabschiede, Junggesellinnenabschiede, Teambuilding-Treffen o. Ä.) informiert haben
    • minderjährigen Personen,
    • die während ihres vorherigen Aufenthalts gegen die Hausordnung verstoßen haben, insbesondere durch Beschädigung des Eigentums der Anlage o. ä.
  44. Am Tag der Abreise ist der Gast verpflichtet, die Gebühr für den während des Aufenthalts verbrauchten Strom gemäß dem Zählerstand zu entrichten. Im Mietpreis sind 10 kW pro Tag inbegriffen. Ein Aufpreis fällt an, wenn der Stromverbrauch im Ferienhaus 10 kW pro Tag übersteigt.
  45. Die Begleichung aller Gebühren (der Kosten für den Aufenthalt und der Kosten für vom Gast bestellte Zusatzleistungen), der unveränderte technische Zustand des Ferienhauses (ohne Beschädigungen und Verluste), der zuvor vom Personal der Anlage überprüft wurde, sowie die Rückgabe des kompletten Schlüsselsatzes für das Ferienhaus durch die Gäste führen zur Rückzahlung der am Anreisetag erhobenen Kaution.
  46. Am Tag der Abreise ist es untersagt, das Objekt zu verlassen, ohne es dem Eigentümer zu übergeben und den Zustand des Apartments überprüfen zu lassen.
  47. Der Aufenthalt von Kindern auf dem Spielplatz, am Strand, im Schwimmbad und am See ist nur unter Aufsicht von Erwachsenen gestattet, die die volle Verantwortung für sie übernehmen und sich verpflichten, die Platz- und Badeordnungen – einzusehen im Resort – einzuhalten.
  48. Die Nutzung der Einrichtungen und Ausstattungen des Resorts (z. B. Steg, Strand, Kinderspielplatz, Grill, Liegestühle) während des Aufenthalts im Resort ist kostenlos. Dies gilt nicht für:
    • Verleih von Wassersportausrüstung und Fahrrädern,
    • Saunas mit Tauchbecken, Whirlpool,
    • weiterer kostenpflichtiger Attraktionen – die Preisliste ist an der Rezeption des Resorts erhältlich.
  49. Gäste sind verpflichtet, die Ordnungsregeln des Jachthafens, des Spielplatzes, des Schwimmbads sowie der Spa-Zone einzuhalten. Diese Ordnungsregeln sind an der Rezeption der Anlage und in den Ferienhäusern erhältlich.
  50. Mit der Buchung erklärt der Gast, dass er keine Einwände oder Vorbehalte hinsichtlich der Ausstattung und der technischen Lösungen des Ferienhauses sowie der Infrastruktur der Anlage hat.
  51. Die Vornahme einer Reservierung und des Check-ins in der Anlage gilt als Anerkennung der Bestimmungen dieser Hausordnung.
  52. In Angelegenheiten, die nicht in dieser Hausordnung geregelt sind, entscheidet die Leitung des Zentrums Mazurska Zatoka.

Die Anlagen zur o. g. Geschäftsordnung (die einen integralen Bestandteil derselben bilden), d. h.:

  1. Baderegeln,
  2. Hafenordnung,
  3. SPA-Ordnung
  4. Spielplatzordnung

Die Geschäftsordnung wird herausgegeben von der Green Flow Sp. z o.o., ul. Zbigniewa Herberta 19, 43-460 Chojnice, USt-IdNr. (NIP): 555 212 59 43 – für das Objekt Mazurska Zatoka Resort & Spa in Łukta, im Folgenden in der Geschäftsordnung als „Objekt” oder „Anlage“ bezeichnet.

DSGVO

In Erfüllung der Pflichten gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. EU L 119/1 vom 4. Mai 2016), nachstehend als „DSGVO” bezeichnet, teilt die Green Flow Sp. z o.o., ul. Zbigniewa Herberta 19, 43-460 Chojnice, nachstehend als „Gesellschaft“ bezeichnet, mit, dass:

  1. Der Verantwortliche für Ihre personenbezogenen Daten ist die Green Flow Sp. z o.o., ul. Zbigniewa Herberta 19, 43-460 Chojnice, NIP: 555 212 59 43 – zum Zwecke der Abwicklung des Aufenthalts / der Vermietung von Ferienhäusern in der Anlage Mazurska Zatoka Resort & Spa in Łukta.
  2. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Beherbergung im Objekt Mazurska Zatoka sowie zur Erbringung von Leistungen seitens der Gesellschaft im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt in Mazurska Zatoka verarbeitet, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, d. h. zur Erfüllung des zwischen Ihnen und der Gesellschaft geschlossenen Vertrages über den Aufenthalt im Objekt Mazurska Zatoka; auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, d. h. einer gesonderten Einwilligung; im Falle etwaiger Streitigkeiten können Ihre personenbezogenen Daten zudem zum Zweck der Geltendmachung von Ansprüchen oder der Verteidigung der Rechte der Gesellschaft verarbeitet werden – auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, was ein sogenanntes berechtigtes Interesse darstellt, welches in der Geltendmachung von Ansprüchen und dem Schutz der Rechte der Gesellschaft besteht;
  3. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind ausschließlich Personen, die auf Grundlage von Gesetzesvorschriften zum Erhalt personenbezogener Daten berechtigt sind, sowie bevollmächtigte Mitarbeiter der Gesellschaft.
  4. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an einen Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt.;
  5. Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer von 1 Jahr gespeichert, es sei denn, Sie widerrufen zuvor Ihre Einwilligung zu deren Verarbeitung; Daten, die zum Zwecke der Geltendmachung von Ansprüchen (z. B. in Gerichtsverfahren) verarbeitet werden, werden für die Verjährungsfrist der Ansprüche gemäß den Vorschriften des Zivilgesetzbuches gespeichert.;
  6. Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht auf Widerspruch und das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
  7. Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde – dem Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten – zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Unternehmen gegen die DSGVO verstößt;
  8. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, mit der Maßgabe, dass die Angabe personenbezogener Daten Voraussetzung für den Abschluss des in Buchstabe b oben genannten Vertrags ist;
  9. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Wir wünschen Ihnen einen schönen und erholsamen Urlaub.
Mazurska Zatoka Resort & Spa

  1. Der Verleih stellt Wassersportgeräte nur volljährigen Personen oder Minderjährigen unter Aufsicht einer erwachsenen Person zur Verfügung.
  2. Der Verleih behält sich das Recht vor, die Vermietung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  3. Die Leihgebühr richtet sich nach der Art des Geräts und der Dauer der Ausleihe. (Preisliste des Zentrums)
  4. Der Kunde ist für die sichere und sachgemäße Nutzung des Geräts verantwortlich und verpflichtet sich, das Gerät in einem Zustand zurückzugeben, der sich gegenüber dem Zeitpunkt der Ausleihe nicht verschlechtert hat.
  5. Im Falle von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Ausrüstung ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz / Kauf der Ausrüstung zu tragen.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, unter entsprechenden Bedingungen die empfohlenen Sicherheitsvorkehrungen, wie zum Beispiel eine Schwimmweste, zu tragen.
  7. Der Verleih übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Verluste im Zusammenhang mit der Nutzung der Ausrüstung.
  8. Durch die Akzeptanz der AGB verpflichtet sich der Kunde, alle darin enthaltenen Regeln und Bestimmungen einzuhalten.
  1. Das Schwimmbad ist täglich von 10:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.
    Die Öffnungszeiten können sich aus organisatorischen Gründen (Jahreszeit, Störung oder Gefahr) ändern.
  2. Das Schwimmbad darf ausschließlich von den Gästen unserer Anlage „Mazurska Zatoka“ genutzt werden.
  3. Kinder dürfen sich im Schwimmbadbereich ausschließlich unter Aufsicht von Erwachsenen/Betreuern aufhalten.
  4. Kinder, die noch gewickelt werden, müssen Einweg-Badewindeln tragen.
  5. Folgenden Personen ist der Zutritt untersagt:
    • deren Zustand auf den Konsum von Alkohol oder ähnlich wirkenden Substanzen hindeutet,
    • bei offenen Wunden und Hautentzündungen,
    • mit Anzeichen von Erkrankungen, die eine Ertrinkungsgefahr darstellen,
    • deren Hygienestatus von den allgemein anerkannten Normen abweicht
  6. Es wird daher empfohlen, dass Personen, deren Gesundheitszustand eine Ertrinkungsgefahr darstellen oder zu einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands führen könnte, sowie Personen, die an Erkrankungen leiden, die sich beim Besuch des Schwimmbads verschlimmern könnten, das Schwimmbad ausschließlich nach vorheriger ärztlicher Zustimmung nutzen.
  7. Personen, die gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, können vom Eigentümer oder von Polizeibeamten vom Gelände der Masurischen Bucht verwiesen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren.
  8. Für alle Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen und der allgemeinen Regeln durch den Nutzer entstehen, haftet der Nutzer nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen.
  9. Es ist verboten, Handtücher aus den (weißen) Apartments mit in den POOLBEREICH, an den Strand, in die Sauna und ähnliche Bereiche zu nehmen … Hierfür sind spezielle Badetücher vorgesehen, die gegen eine zusätzliche Gebühr an der Rezeption ausgeliehen werden können.

Bei Nichteinhaltung der Hausordnung werden die in der Preisliste festgelegten Strafen berechnet.

  1. In der Saunakabine wird empfohlen, Handtücher zum Abtrocknen und als Unterlage auf der Bank zu verwenden; das Handtuch sollte so ausgebreitet werden, dass kein Körperteil mit der Holzoberfläche in Berührung kommt.
  2. Bevor Sie die Sauna betreten, sollten Sie Ihren Körper gründlich waschen und sich trocken abtrocknen.
  3. Während Ihres Aufenthalts in der Sauna sollten Sie auf Ihre Atmung achten. Man sollte ruhig, flach und durch den Mund atmen, um Reizungen der Nasenschleimhaut und eine verstopfte Nase zu vermeiden.
  4. Nach dem Saunagang geht man zunächst unter die Dusche, wo man den Körper mit Wasser abspült. Am besten fängt man bei den Füßen an und richtet den Wasserstrahl in Richtung Herz. Danach kann man sich in einem Kaltwasserbecken abkühlen.
  5. In der Sauna dürfen sich gleichzeitig maximal 6 Personen aufhalten.
  6. Während des Saunaaufenthalts darf man Körper und Gesicht nicht mit Cremes einreiben.
  7. Badeschuhe lassen wir draußen.
  8. Es ist verboten, Speisen und Getränke mit in die Sauna zu nehmen.
  9. Wir nutzen die Sauna nicht, wenn wir Ohrringe, Schmuck, Ketten, Uhren, Brillen oder Kontaktlinsen tragen.
  10. Personen mit Herz- oder Hauterkrankungen sowie Kinder unter 16 Jahren sollten die Sauna nicht nutzen.
  11. Für gesundheitliche Folgen durch den Aufenthalt in der Sauna übernehmen wir keine Haftung.
  12. Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen, ist die Nutzung der Sauna strengstens untersagt.
  13. Alle Nutzer sind verpflichtet, die Nutzungsbedingungen, die Sicherheitsvorschriften und die Regeln des höflichen Umgangs einzuhalten.
  14. Jeder Badezyklus dauert etwa 25 Minuten: 8 bis 12 Minuten Aufenthalt im Heißraum, gefolgt von 8 bis 12 Minuten Abkühlung des Körpers mit Wasser.
    (Im zweiten und dritten Zyklus sollte der Aufenthalt in einem heißen Raum nicht länger als 10 Minuten dauern.).
  15. Nach der Sauna sollte man sich etwa 20 bis 30 Minuten ausruhen. Es ist ratsam, in mäßigen Mengen (etwa 0,5 bis 1 Liter) Mineralwasser oder Säfte zu trinken.
  16. Es ist verboten, Handtücher aus den (weißen) Apartments mit in den POOLBEREICH, an den Strand, in die Sauna und ähnliche Bereiche zu nehmen … Hierfür sind spezielle Badetücher vorgesehen, die gegen eine zusätzliche Gebühr an der Rezeption ausgeliehen werden können.

    Bei Nichteinhaltung der Hausordnung werden die in der Preisliste festgelegten Strafen berechnet.

  1. Ein Spielplatz ist ein Bereich, der für das Spielen und die Erholung von Kindern vorgesehen ist.
  2. Kinder dürfen sich auf dem Spielplatz ausschließlich unter Aufsicht von Eltern/Erziehungsberechtigten aufhalten, die die volle Verantwortung für das Kind tragen.
  3. Der Spielplatz wurde mit Spielgeräten ausgestattet, die für Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren bestimmt sind. Die Nutzung der einzelnen Spielgeräte sollte an die psychophysische Entwicklung des Kindes angepasst sein.
  4. Spielgeräte sind bestimmungsgemäß zu benutzen (unter Beachtung der Anweisungen eines Erwachsenen).
  5. Der Erziehungsberechtigte/Betreuer der Kinder muss sich der rechtlichen Verantwortung für eventuelle Personen- oder Sachschäden bewusst sein.
  6. Es ist verboten:
    • der Benutzung von Spielgeräten durch mehr als ein Kind pro Platz,
    • Kopfvoran-Rutschens, des Springens in die Rutsche und des Betretens der Rutsche von der schrägen Seite aus,
    • Betreten von Hauptkonstruktionselementen, die nicht zum Spielen bestimmt sind.
  7.  Auf dem Spielplatz gilt ein Verbot:
    • Beschädigung von Spielgeräten,
    • der Verschmutzung des Geländes,
    • Zerstörung von Grünanlagen,
    • Radfahren,
    • des Rauchens und des Alkoholkonsums,
    • des Aufenthalts angetrunkener Personen.
  8. Jegliche Beschädigungen von Geräten und andere Unregelmäßigkeiten sind unverzüglich an die Rezeption Mazurska Zatoka zu melden.
  1. Der Tierhalter ist verpflichtet, bei der Buchung die Zustimmung zum Aufenthalt des Tieres im Resort einzuholen. Die Genehmigung für den Aufenthalt des Tieres erteilt der Resortmanager unter Berücksichtigung der Sicherheit und des Komforts der übrigen Gäste sowie der technischen Bedingungen.
  2. Im Resort sind nur Haustiere erlaubt.
  3. Das Resort behält sich das Recht vor, die Aufnahme von großen Haustieren (Gewicht über 5 kg) sowie von solchen, die allgemein als gefährlich oder aggressiv gelten, abzulehnen, darunter: Reptilien, Spinnentiere und Hunde der folgenden Rassen: Amerikanischer Pitbull-Terrier, Ca de Bou (Mallorca-Dogge), Amerikanische Bulldogge, Dogo Argentino, Perro de Presa Canario, Tosa, Rottweiler, Akbash, Anatolischer Karabash, Moskauer Wachhund, Kaukasischer Owtscharka (Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 28. April 2003 über die Liste der als aggressiv geltenden Hunderassen).
  4. Der Tierhalter ist verpflichtet, einen aktuellen Impfausweis des Tieres zu besitzen und diesen auf Verlangen des Personals vorzuzeigen.
  5. Tiere sollten unter der Obhut und Aufsicht ihres Besitzers oder einer bevollmächtigten Person auf eine Weise ausgeführt werden, die ihre Flucht, die Beschädigung von Eigentum oder die Gefährdung anderer Gäste und Tiere auf dem Gelände des Anwesens verhindert. Hunde dürfen nur an der Leine und in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeführt werden.
  6. Das Mitbringen von Tieren in Gastronomie- und Erholungsbereiche wie Schwimmbad, Spielplatz, Bar, Wellnessbereich sowie Sportplatz und Strand ist verboten.
  7. Alle Schäden am Eigentum des Resorts oder am Eigentum anderer Gäste, die durch Tiere verursacht werden, werden vom Resort-Manager bewertet und die Kosten den Tierbesitzern in Rechnung gestellt.
  8. Hundebesitzer sind verpflichtet, den von Hunden auf dem Gelände und in der Umgebung der Anlage hinterlassenen Kot zu beseitigen.
  9. Katzenbesitzer müssen eine Katzentoilette mit Streu besitzen und diese in eine Plastiktüte entleeren, die sie dann in den Restmüllbehälter werfen müssen.
  10. Tierhalter sind verpflichtet, eigene Futternäpfe und Schlafplätze mitzubringen. Es ist verboten, das Geschirr und die Bettwäsche des Apartments für Tiere zu nutzen.
  11. Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt im Apartment gelassen werden; jede Abweichung von diesem Punkt muss unbedingt vorher mit dem Resortmanager besprochen werden.
  12. Falls Mitarbeiter des Resorts den begründeten Verdacht haben, dass ein im Zimmer zurückgelassenes Tier den Aufenthalt anderer Gäste stört, Eigentum beschädigt oder eine Gefahrensituation für sich selbst oder andere Gäste verursachen könnte, wird der Resort-Manager versuchen, den Besitzer zu kontaktieren, um das Problem zu lösen. Sollte eine Kontaktaufnahme unmöglich sein, behält sich das Resort das Recht vor, dass Personal das Apartment des Gastes – gegebenenfalls mit Hilfe entsprechender Dienste – betritt und das Tier entfernt. Alle Kosten, die aus den vorgenannten Maßnahmen und Beschädigungen resultieren, werden vom Tierbesitzer getragen.
  13. Die Anreise in das Mazurska Zatoka Resort & Spa gleichbedeutend mit der Akzeptanz der Resort-Ordnungen. Alle Ordnungen sind auf der Website www.mazurskazatoka.pl verfügbar.
  14. Die Kosten für den Aufenthalt eines Tieres sind in der Hotelpreisliste festgelegt und betragen 80 PLN pro Tag.

ACHTUNG

  1. WIR ORGANISIEREN KEINE Familienfeiern, Teambuilding-Events, Junggesellen- und Junggesellinnenabschiede, organisierten Partys und andere Versammlungen, die in irgendeiner Weise gegen unsere Hausordnung und die ruhige Erholung der Gäste in der Masurenbucht verstoßen könnten…

  2. Bitte melden Sie jegliche Planung von Besuchen von Personen, die keine Gäste unseres Hauses sind, nach vorheriger Absprache an der Rezeption an.

  3. Wir akzeptieren keine Haustiere

  4. Die Anreise in unseren Ferienkomplex gleichbedeutend mit der Annahme und Zustimmung zu unserer Hausordnung der Mazurska Zatoka.